Impressum:
Landhaus FriesenMeute
Inhaberin: Nadine Weißenborn - Buchwald
E-Mail: friesen.meute@gmx.de
Brockzeteler Straße 39
26605 Aurich
Steuernummer: 54/107/06974
Für den Inhaltlich verantwortlich: Nadine Weißenborn -Buchwald, Landhaus FriesenMeute
Gerichtsstand: AG Aurich
Kleinunternehmerregelung gem. §19 UStG
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Landhaus FriesenMeute (im Folgenden: Hundepension) und Verbrauchern, die ihren Hund bei der Hundepension in Pflege geben (im Folgenden: Kunde).
§ 1 Vertragsinhalt:
Bei den zwischen der Hundepension und den Kunden geschlossenen Verträgen handelt es sich um Verträge mit dem Inhalt, den Hund des Kunden in den Räumen der Hundepension während eines vereinbarten Zeitraumes unterzubringen und zu betreuen. Die individuell zu vereinbarende Art der Unterbringung liegt im Ermessen des Kunden und erfolgt auf sein eigenes Risiko.
§ 2 Vertragsschluss:
§ 4 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden:
1. Der Kunde kann bis zu 8 Wochen vor dem vereinbarten Betreuungszeitraum kostenfrei vom Vertrag zurück treten. Tritt er nach diesem Zeitpunkt vom Vertrag zurück, richten sich die Rechtsfolgen nach § 4 Abs. 2.
2. Tritt der Kunde bis zu 8 Wochen vor dem Beginn des Betreuungszeitraums zurück, hat er eine Bearbeitungs-/Ausfallgebühr zu zahlen. Diese beträgt: Bis 8 Wochen vor Betreuungsbeginn: 50%; bis 7 Tage vor Betreuungsbeginn: 70%; 1 Tag vor Betreuungsbeginn: 90%; am Tag des Betreuungsbeginns: 100% des Gesamtbetrages. Ist eine Anzahlung erfolgt, wird diese mit dem Gesamtbetrag verrechnet
§ 5 Rücktritt vom Vertrag durch die Hundepension:
1. Der Kunde versichert, dass ihm eine bevorstehende Läufigkeit einer Hündin im Betreuungszeitraum sowie Krankheiten/Unverträglichkeiten des Hundes – auch ein Verdacht hierauf – oder eine übersteigerte Aggressivität/sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes nicht bekannt sind. Intakte (unkastrierte) Rüden sowie Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall können nicht in die Pension aufgenommen werden. Sollte der Kunde seinen Hund dennoch in Pension geben und oder ein solcher Umstand während der Pensionsdauer eintreten, übernimmt die Hundepension für die daraus resultierenden Folgen im Innenverhältnis keine Haftung.
Der Kunde trägt die hierdurch entstehenden Kosten und stellt die Hundepension im Innenverhältnis von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Folgen geltend machen. Eigene Ansprüche des Kunden gegen die Hundepension bestehen nicht. Das gilt auch für den Fall, dass eine läufige Hündin gedeckt wird.
2. Der Kunde versichert und muss entsprechend nachweisen, dass ein wirksamer Impfschutz seines Hundes gegen die folgenden Krankheiten: Tollwut, Leptospirose, Parvovirose, Staupe, Zwingerhusten , besteht. Folgeschäden aus dem Fehlen vertraglich zugesicherter Impfungen gehen zulasten des Kunden.
3. Der Kunde erklärt, dass sein Hund frei von Ungeziefer ist, und versichert, dass die letzte Verabreichung eines Mittels gegen Parasiten (z. B. Würmer, Flöhe) bei Beginn des Betreuungszeitraums nicht länger als 2 Wochen zurückliegen wird.
4. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß § 6 Abs. 1 bis 3, ist die Hundepension berechtigt, vom Pensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen bzw. die Verabreichung eines Parasitenschutzmittels auf Kosten des Kunden nachzuholen.
5. Der Kunde ist verpflichtet, der Hundepension seinen Aufenthaltsort sowie eine Telefonnummer oder Email-Adresse, unter der er erreichbar ist, bei Abgabe des Hundes mitzuteilen und sie unverzüglich über Änderungen zu informieren. Alternativ benennt der Kunde eine dritte Person, die weisungsbefugt ist.
6. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Hund zum vereinbarten Zeitpunkt wieder abzuholen. Im Falle der Nichtabholung ist die Hundepension berechtigt, den Hund nach 7 Tagen in ein Tierheim ihrer Wahl zu bringen und die Nichtabholung behördlich zur Anzeige zu bringen. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Kunde.
§ 7 Unerwartete Situationen:
1. Liegen Umstände gemäß § 6 Abs. 1 vor oder treten während der Betreuung ein oder sind die Voraussetzungen gemäß § 6 Abs. 2 und 3 nicht gegeben, ist die Hundepension berechtigt, den Hund von den anderen Hunden zu trennen und im Einzelzwinger zu halten. Dies gilt insbesondere für läufige Hündinnen. Die Hundepension behält sich ebenfalls vor, den Hund gesondert unterzubringen, wenn die Situation dies erfordert, um Schäden von Menschen, Tieren oder Sachen abzuwenden. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.
2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Hundepension bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/einer Verletzung seines Hundes alle aus Sicht der Hundepension notwendigen Bemühungen unternimmt, insbesondere einen Tierarzt freier Wahl oder sonstige Dritte beauftragen darf. Die hierfür anfallenden Kosten – sowohl bei der Hundepension als auch bei konsultierten Dritten – trägt der Kunde.
3. Treten bei dem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auf, oder zeigt der Hund Eingewöhnungsprobleme, die das nach Einschätzung der Hundepension gewöhnliche Maß übersteigen, wird die Hundepension den Kunden benachrichtigen.
4. Bei Abholung vor dem vereinbarten Abholtermin hat der Kunde keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der Vergütung.
5. Ist es dem Kunden nicht möglich, seinen Hund zum vereinbarten Termin abzugeben bzw. abzuholen, wird er rechtzeitig einen neuen Termin mit der Hundepension vereinbaren. Der Vertrag verlängert sich hinsichtlich der Pensionsdauer automatisch. Bei voll belegter Pension behält sich die Hundepension vor, den Hund nach eigenem Ermessen in anderen Räumlichkeiten unterzubringen. Zusätzlich anfallende Kosten trägt der Kunde; sie sind bei Abholung des Hundes durch den Kunden zu zahlen.
§ 8 Allgemeine Haftungsregeln:
2. Sofern die Hundepension auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
3. Soweit die Haftung der Hundepension ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundepension.
4. Die Haftung der Hundepension für Schäden, die der Hund verursacht, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer Verletzung der Aufsichtspflichten der Hundepension beruht. Der Kunde haftet in diesen Fällen nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen. Er versichert, dass für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme besteht. Die Hundepension weist jedoch darauf hin, dass während der Fremdbetreuung der Versicherungsschutz eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann.
5. Die Haftung der Hundepension für Schäden ist ausgeschlossen, wenn der Kunde gegen seine Mitteilungspflichten gemäß § 6 verstoßen hat und der Schaden auf einen der dort genannten Umstände oder das Fehlen einer dort genannten Voraussetzung zurückzuführen ist.
6. Für den Ausgleich der gesamtschuldnerischen Haftung gegenüber Dritten gemäß §§ 823, 834, 840 BGB vereinbaren die Parteien die alleinige Haftung des Kunden im Innenverhältnis, es sei denn, der Hundepension fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
7. Sofern die Hundepension über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese für einen Schaden eintritt, ist der Kunde zur Erstattung des Eigenanteils an die Hundepension verpflichtet, wenn er nach den vorstehenden Vorschriften für den Schaden einzustehen hätte. Die Hundepension ist nicht verpflichtet, den Schaden durch ihre Haftpflichtversicherung ersetzen zu lassen.
Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden von der Hundepension ausgehändigten Materialien unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Hundepension behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Markenschutz) ausdrücklich vor. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hundepension.
§ 10 Vertragssprache:
Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
Aurich, September 2022